Seite 20 http://www.bl.ch/kantonsgericht betreffend Selbstmedikation mit Lioresal zutreffen würde, musste sich die Beschuldigte bewusst sein, dass wenn zwei Tabletten bei ihrem damaligen Gewicht von rund 50 kg (act. 3873) als erwachsene Person bereits erhebliche Auswirkungen auf ihre Gesundheit zeigen, erst recht drei Tabletten bei einem Kleinkind im Alter von zwei Jahren und zehn Monaten sowie einem Gewicht von 13 kg (act. 3677) massiv und unabsehbar stärkere und daher lebensgefährliche Auswirkungen zur Folge haben müssen.