3681 ff.). Angesichts dieser Ausführungen erscheint es dem Kantonsgericht überaus unglaubwürdig, dass die Beschuldigte tatsächlich selbst bereits zwei bis drei Mal je zwei Tabletten Lioresal zu sich genommen hat. Die Frage kann vorliegend jedoch offen gelassen werden, zumal die Beschuldigte am 10. September 2008 zu Protokoll gab, sie habe sich einmal nach der Einnahme des Lioresal übergeben müssen (act. 3873). Ausgehend davon, dass das Vorbringen