Neben Schläfrigkeit, Müdigkeit und Übelkeit wären unter dieser Annahme auch ein Tonusverlust der Muskulatur mit Schwäche in den Armen und Beinen, gegebenenfalls Muskelschmerzen oder Koordinationsstörungen, Störungen des Herz-Kreislauf-Systems und zentralnervöse Ausfälle wie Sprach- und Sehstörungen, Schwindel, Verwirrtheitszustände oder Bewusstseinseintrübungen erwartbar gewesen. Weiter wird im besagten Gutachten festgehalten, dass aufgrund der individuell unterschiedlichen Verträglichkeit von Medikamenten die Aussage der Beschuldigten, sie habe „nur“ mit Müdigkeit auf die Einnahme von 50 mg Lioresal reagiert, letztlich nicht widerlegt werden könne (act. 3681 ff.).