Die Beschuldigte führte aus, sie habe selbst bereits zwei bis drei Mal je zwei Tabletten Lioresal genommen, um besser schlafen zu können, weshalb sie angenommen habe, sie kenne die Wirkung des Medikamentes (act. 3873). Bezüglich der Glaubhaftigkeit dieser Aussage ist auf das rechtsmedizinische Gutachten des IRM vom 19. November 2008 zu verweisen, wonach anzunehmen sei, dass sich bei der Beschuldigten infolge einer fehlenden Gewöhnung an das Medikament nach der Einnahme von zwei Tabletten Lioresal à 25 mg das gesamte Wirkungs- und Nebenwirkungsspektrum des Medikaments entfaltet hätte. Aus medizinischer Sicht sei sogar denkbar, dass sie nach der Einnahme von 50 mg Baclofen