7.13 Ferner machte die Beschuldigte wiederholt geltend, sie habe A.____ das Lioresal gegeben, damit dieses in seinem Blut festgestellt werde und der Verdacht auf B.____ falle, so dass A.____ nicht weiter zu ihm gehen müsse respektive dass B.____ nur ein begleitetes Besuchsrecht erhalte (act. 3819, 3863, 3871, 3959, 3997, 5389). Demgegenüber führt die Beschuldigte an der Berufungsverhandlung in Bezug auf ihr Motiv aus, B.____ habe bereits vor dem Tatzeitpunkt bloss ein begleitetes Besuchsrecht inne gehabt, weshalb dies nicht ihr Motiv gewesen sei. Mit der Tat habe sie jedoch den Behörden ersichtlich machen wollen, was bei den Besuchen bei B.____ hinter der Fassade vorgehe.