Seite 15 http://www.bl.ch/kantonsgericht konnten und die Beschuldigte trotz objektiven Beweisen, welche deutlich gegen sie sprechen, weiterhin an ihren widersprüchlichen und unglaubwürdigen Aussagen festhält, ist eine Beurteilung des vorliegenden Falls möglich, zumal die noch nicht geklärten Sachverhaltsmomente für die zu prüfenden Fragen nicht von Relevanz sind. Dennoch ist der Umstand, dass sich die Beschuldigte vehement gegen objektive Beweise stellt und in diverse Widersprüche verstrickt, welche sie nicht auflösen kann, zu ihren Ungunsten zu werten.