Seite 14 http://www.bl.ch/kantonsgericht Freundes und heutigen Ehemannes abgeholt habe, sei sie von W.____ nach Q.____ zum Y.____-Zentrum gefahren, habe dort ihr Auto vor der Post parkiert und A.____ das Lioresal verabreicht. Beim dortigen Postomaten habe sie feststellen wollen, ob sich der Lohn auf ihrem Konto befinde (act. 3819, 3957, 4007, S. 19 des Protokolls der kantonsgerichtlichen Hauptverhandlung). Indes haben Abklärungen ergeben, dass die Beschuldigte am 22. August 2008 weder einen Barbezug bei der Schweizerischen Post noch eine Kontostandsabfrage getätigt hat.