__ getroffen, welche sie auf ihr Auto angesprochen hätten, worauf sie die Zigaretten am Kiosk vergessen habe und aufgelöst davon gefahren sei (act. 141/163). Vor den Schranken des Strafgerichts führte die Beschuldigte sodann aus, am Kiosk in W.____ sei ein Bekannter von B.____, welcher X.____ heisse, gestanden. Überdies habe sie den Bus ihres damaligen Ehemannes gesehen. Ob dieser auch dort gewesen sei, wisse sie nicht mehr (act. 5399). Anlässlich der kantonsgerichtlichen Hauptverhandlung macht die Beschuldigte geltend, sie habe einen Kollegen von B.____, X.____, am Kiosk in W.____ getroffen. Ob B.____ selbst auch vor Ort gewesen sei, wisse sie nicht mehr.