, 4021, 5405). Das Strafgericht geht in seinem Urteil vom 31. August 2012 zu Gunsten der Beschuldigten davon aus, dass diese ihrem Sohn zwei Tabletten Lioresal verabreicht hat (S. 52 des angefochtenen Urteils). Indes legt das Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel (IRM) in seinem Bericht vom 3. August 2009 (act. 3691) sowie in seinem ergänzenden rechtsmedizinischen