3769 ff.). An der Anhörung vor Erlass des Haftbefehls vom 4. September 2008 wiederholte die Beschuldigte ihre Aussage, dass A.____ zwei Tabletten geschluckt habe (act. 3811). Demgegenüber gestand die Beschuldigte am 5. September 2008 die absichtliche Abgabe von Lioresal an A.____, gab zugleich allerdings zu Protokoll, sie habe ihm lediglich eine Tablette gegeben, welche sie zuvor halbiert habe (act. 3819). In der Folge wiederholte die Beschuldigte durchgehend, ihrem Sohn bloss eine Tablette gegeben zu haben (act. 3871, 3997 ff., 4021, 5405)