7.7 Bezüglich des ersten Handlungsabschnittes ist zunächst unbestritten, dass die Beschuldigte ihrem Sohn A.____ das Medikament Lioresal verabreicht hat. Strittig ist hingegen, welche Dosis, mithin wie viele Tabletten des besagten Medikamentes, sie ihm gegeben hat. Zunächst führte die Beschuldigte anlässlich der Befragung vom 3. September 2008 aus, sie habe zwei Tabletten Lioresal für sich selbst bereit gelegt, um es im Sinne eines Schlafmittels zu benutzen. Als sie aus dem Zimmer gegangen sei, habe A.____ diese Tabletten wohl zu sich genommen (act. 3769 ff.).