Mit Berufungsantwort vom 15. Mai 2013 führt der Privatkläger B.____ des Weiteren aus, wer einem Kleinkind Tabletten für einen Erwachsenen ohne Rücksprache mit einem Arzt verabreiche, wisse mit Sicherheit, dass eine Gefährdung von Leib und Leben damit einhergehe und wolle dies auch. Somit sei die Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung ausgeschlossen. 7.3 Demgegenüber macht die Beschuldigte mit Berufungsbegründung vom 12. März 2013 geltend, sie habe bei der Abgabe des Lioresal nicht gewusst, dass dies für ihren Sohn lebens-