Folglich sei die Beschuldigte vom Vorwurf des versuchten Mordes, eventualiter der versuchten vorsätzlichen Tötung, freizusprechen. Hingegen entspreche das bei A.____ festgestellte Verletzungsbild einer lebensgefährlichen Verletzung, mithin einer schweren Körperverletzung. Kausal dafür sei die Verabreichung einer Überdosis Lioresal durch die Beschuldigte gewesen. Ferner habe die Beschuldigte um das hohe Risiko einer lebensgefährlichen Verletzung von A.____ gewusst und dennoch gehandelt, womit sie die lebensgefährliche Verletzung ihres Sohnes in Kauf genommen, mithin eventualvorsätzlich gehandelt habe.