Seite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht Das Strafgericht legt sodann dar, das primäre Ziel der Beschuldigten sei es gewesen, dass B.____ das ihm eingeräumte Besuchsrecht für A.____ entzogen werde. Aufgrund dieses primären Motivs für die Tat sei nicht davon auszugehen, dass die Beschuldigte den Tod von A.____ gewollt oder in Kauf genommen habe, zumal A.____ diejenige Waffe gewesen sei, mit welcher sie B.____ auch langfristig am meisten habe treffen können. Folglich sei die Beschuldigte vom Vorwurf des versuchten Mordes, eventualiter der versuchten vorsätzlichen Tötung, freizusprechen.