7.1 Das Strafgericht führt in seinem Urteil vom 31. August 2012 aus, am 21. August 2008 sei es zu einer heftigen, emotional aufwühlenden verbalen Auseinandersetzung zwischen der Beschuldigten und ihrem damaligen Ehemann B.____ gekommen. Am Morgen des 22. August 2008 habe sie sich sodann um ca. 8 Uhr an ihren Arbeitsort in Q.____ begeben. Da sie nicht viel Arbeit zu erledigen gehabt habe, habe sie kurz vor 9 Uhr die Arbeitsstelle verlassen und sei mit ihrem Fahrzeug auf direktem Weg nach R.____ gefahren, wo sie die Apotheke aufgesucht und eine Schachtel des Medikaments Lioresal für ihren damaligen Ehemann verlangt habe.