teientschädigung des Vertreters der Beschuldigten sowie der rückwirkende Entzug der amtlichen Verteidigung durch den Vertreter der Beschuldigten Gegenstand des vorliegenden Berufungsverfahrens bilden. Demgegenüber bleiben die Ausführungen des Strafgerichts betreffend die Verurteilung wegen Betrugs zum Nachteil der C.____AG im Fall 1f der Anklageschrift, we-