Aufgrund der seitens der Parteien eingereichten Rechtsschriften sowie der anlässlich der kantonsgerichtlichen Hauptverhandlung gehaltenen Parteivorträgen zeigt sich, dass die Verurteilung der Beschuldigten wegen Betrugs zum Nachteil der C.____AG in den Fällen 1a, 1c, 1d und 1e der Anklageschrift, wegen schwerer Körperverletzung zum Nachteil von A.____ (Fall 3 der Anklageschrift) sowie wegen Unterlassen der Nothilfe zum Nachteil von A.____ (Fall 3 der Anklageschrift), die Strafzumessung, die Abweisung der Genugtuungsforderung von B.____, die Zivilforderungen der C.____AG, der erstinstanzliche Kostenentscheid, die erstinstanzliche Par-