Q. Die C.____AG, vertreten durch Advokat Dr. Alex Hediger, beantragten mit Eingabe vom 22. April 2013, das erstinstanzliche Urteil sei vollumfänglich zu bestätigen, unter o/e Kostenfolge sowie unter Abweisung der erhobenen Berufung der Beschuldigten. R. Mit Berufungsantwort vom 15. Mai 2013 begehrte die Beschuldigte, die Berufung des Privatklägers B.____ sei abzuweisen, unter o/e Kostenfolge zu Lasten des Privatklägers.