Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht L. Der Präsident des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, verfügte am 4. April 2013, dass die Beschuldigte sowie der Privatkläger B.____ dem Kantonsgericht mitzuteilen haben, ob Interesse an einer Vorverhandlung im Sinne von Art. 332 StPO vor dem Präsidium des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, besteht. Ziel dieser Vorverhandlung bildet die Abklärung der Bereitschaft der beiden Berufungskläger, ihre Rechtsmittel zurückzuziehen. M. A.____ verzichtete mit Eingabe vom 8. April 2013 auf eine Berufungsantwort.