J. Mit Verfügung des Präsidenten der Abteilung Strafrecht des Kantonsgerichts Basel- Landschaft vom 14. März 2013 wurde Advokat Dr. Christian von Wartburg für das Berufungsverfahren mit sofortiger Wirkung als amtlicher Verteidiger der Beschuldigten im Sinne von Art. 132 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 StPO eingesetzt. K. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Laufen, begehrte mit Berufungsantwort vom 3. April 2013, die Berufungen seien unter Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils abzuweisen.