I. Die Beschuldigte beantragte mit Berufungsbegründung vom 12. März 2013 in Abänderung des Rechtsbegehrens gemäss Ziffer 1 der Berufungserklärung vom 29. November 2012, es sei das Urteil des Strafgerichts abzuändern und die Beschuldigte lediglich wegen fahrlässiger Körperverletzung, falscher Anschuldigung, Betrugs, versuchten Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe zu verurteilen. Auf den Beweisantrag, wonach E.____ vor Kantonsgericht als Zeuge zu laden sei, wurde verzichtet. Im Übrigen hielt die Beschuldigte an ihren mit Berufungserklärung vom 12. März 2013 gestellten Anträgen fest.