F. Die Beschuldigte stellte mit Eingabe vom 8. Februar 2013 den Antrag auf Wiedererwägung der Abweisung des Gesuchs um amtliche Verteidigung für das Berufungsverfahren. G. Der Präsident des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, wies mit Verfügung vom 11. Februar 2013 den Antrag der Beschuldigten, es sei die Abweisung des Gesuchs um amtliche Verteidigung für das Berufungsverfahren in Wiedererwägung zu ziehen, ab. H. Mit Berufungsbegründung vom 12. März 2013 hielt der Privatkläger B.____ an den von ihm mit Berufungserklärung vom 29. November 2012 gestellten Rechtsbegehren fest.