Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht E. Mit Verfügung vom 7. Januar 2013 nahm der Präsident der Abteilung Strafrecht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft die Erklärung von A.____, wonach er sich im Rechtsmittelverfahren nicht aktiv beteilige, zu Protokoll, wies den Antrag der Beschuldigten um Gewährung der amtlichen Verteidigung für das Berufungsverfahren ab und hiess sowohl das Gesuch von B.____ als auch das Gesuch von A.____ um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das kantonsgerichtliche Verfahren gut.