D. A.____, vertreten durch Advokatin Doris Vollenweider, führte mit Eingabe vom 19. Dezember 2012 aus, da seine Ansprüche von den Berufungserklärungen nicht betroffen seien, erscheine seine weitere Beteiligung am Verfahren nicht mehr notwendig. Ferner beantragte A.____, es sei ihm die unentgeltliche Rechtspflege mit Advokatin Doris Vollenweider als Beiständin zu bewilligen.