(Ziffer 13) und der Beschuldigten für das Berufungsverfahren die amtliche Verteidigung zu gewähren (Ziffer 14), alles unter o/e Kostenfolge (Ziffer 15). Die Beschuldigte stellte überdies die Beweisanträge, es sei ein Obergutachten in Auftrag zu geben, die anonymisierte Verfügung des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 5. September 2012 betreffend die amtliche Verteidigung bei notwendiger Verteidigung zu den Akten zu nehmen und E.____ als Zeuge zu laden.