_, vertreten durch Advokat Dr. Christian von Wartburg, ebenfalls Berufung an und begehrte mit Berufungserklärung vom 29. November 2012, es sei das Urteil des Strafgerichts abzuändern und die Beschuldigte lediglich wegen fahrlässiger Körperverletzung, falscher Anschuldigung und Betruges zu einer bedingten Freiheitsstrafe zu verurteilen (Ziffer 1). Im Übrigen sei die Beschuldigte von allen Vorwürfen der Anklage kostenlos freizusprechen und es seien insbesondere die Freisprüche der ersten Instanz betreffend die Anklage des versuchten Mordes, der einfachen Körperverletzung und des versuchten Betruges zu bestätigen (Ziffer 2), eventualiter seien die