B. Gegen obgenanntes Urteil meldete der Privatkläger B.____, vertreten durch Advokat Marco Albrecht, mit Eingabe vom 10. September 2012 Berufung an. In seiner Berufungserklärung vom 29. November 2012 beantragte er eine Verurteilung der Beschuldigten wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und die Zusprechung einer Genugtuungsforderung von CHF 12'000.-- zulasten der Beschuldigten. Ferner begehrte er die Bestätigung der bereits erstinstanzlich bewilligten unentgeltlichen Rechtspflege und stellte die Beweisanträge, es seien das Schreiben von F.____ vom 26. November 2012, das Schreiben von G.____ vom UKBB vom 23. September 2008, das Schreiben von H._