Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht Christian von Wartburg dem Staat und bestimmte, dass dieses aus der Gerichtskasse entrichtet wird (Ziffer 8c). Für das Jahr 2012 sprach die Vorinstanz der Beschuldigten eine Entschädigung im Umfang von 1/10 des Privatverteidigerhonorars von Advokat Dr. Christian von Wartburg beziehungsweise von CHF 1'912.40 zu (Ziffer 9).