__ im Grundsatz anerkannte (Ziffer 4). Im Weiteren verurteilte die Vorinstanz die Beschuldigte, den C.____AG CHF 14'150.30 zuzüglich Zins von 5% seit dem 1. Mai 2008 (Ziffer 5a) sowie CHF 2'951.-- zu bezahlen, wobei letztere Verbindlichkeit eine solidarische ist, sofern B.____ ebenfalls haftet (Ziffer 5b). Sodann wiesen die Vorderrichter die Schadenersatzforderung der C.____AG in der Höhe von CHF 1'664.95 ab (Ziffer 5c), verurteilten die Beschuldigte, den C.____AG gemäss Art. 433 Abs. 1 StPO