klageschrift, der einfachen Körperverletzung gemäss Ziffer 2 der Anklageschrift sowie des versuchten Betruges gemäss Ziffer 1b der Anklageschrift frei (Ziffer 2), behaftete die Beschuldigte bei der erklärten Anerkennung, A.____ eine Genugtuungsforderung in der Höhe von CHF 10'000.-- unter Vorbehalt der Mehrforderung zu schulden (Ziffer 3) und wies die Genugtuungsforderung von B.____ ab, stellte jedoch fest, dass die Beschuldigte die Leistung einer Genugtuung an B.____ im Grundsatz anerkannte (Ziffer 4).