der schweren Körperverletzung, der Unterlassung der Nothilfe, der falschen Anschuldigung, des mehrfachen, teilweise versuchten Betruges sowie der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig und verurteilte sie zu einer teilbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 3 Jahren, davon 1 Jahr unbedingt, unter Anrechnung der vom 3. September 2008 bis zum 10. September 2008 ausgestandenen Untersuchungshaft von 8 Tagen, bei einer Probezeit von 3 Jahren für den bedingten Teil der Strafe (Ziffer 1). Ferner sprach das Strafgericht die Beschuldigte von der Anklage des versuchten Mordes, eventualiter der versuchten vorsätzlichen Tötung gemäss Ziffer 3 der An-