Seite 1 http://www.bl.ch/kantonsgericht A. Mit Urteil vom 31. August 2012 erklärte das Strafgericht Basel-Landschaft D.____ der schweren Körperverletzung, der Unterlassung der Nothilfe, der falschen Anschuldigung, des mehrfachen, teilweise versuchten Betruges sowie der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig und verurteilte sie zu einer teilbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 3 Jahren, davon 1 Jahr unbedingt, unter Anrechnung der vom 3. September 2008 bis zum 10. September 2008 ausgestandenen Untersuchungshaft von 8 Tagen, bei einer Probezeit von 3 Jahren für den bedingten Teil der Strafe (Ziffer 1).