{"Signatur": "BL_KG_004", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-08-07", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-12-257_2013-08-07.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=7b221438-66fe-490e-bbc1-fdb47562fda1&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050873", "Checksum": "3a96d97af3d12b5d70810657712ff606"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-12-257_2013-08-07.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=9dd15076-a864-4c76-bbea-40240d713442", "Checksum": "9d5d1004ac152931e4718880bf10d93b"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["460 12 257", "460 2012 257"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 07.08.2013 460 12 257 (460 2012 257)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abteilung Strafrecht,"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "versuchter Mord, ev. versuchte vorsätzliche Tötung etc."}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 03:55:21", "Checksum": "ba0e4c388a2aa5e53ec6a022e0e399fe", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 07.08.2013 460 12 257 (460 2012 257)\nRegeste:\nversuchter Mord, ev. versuchte vorsätzliche Tötung etc.\n\nW. Der Präsident der Abteilung Strafrecht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft wies mit\nVerfügung vom 29. Juli 2013 den Antrag um Ausschluss der Öffentlichkeit von der Gerichtsverhandlung gemäss Ziffer 1 der Eingabe der Beschuldigten vom 23. Juli 2013 ab und gestattete\nden Gerichtsberichterstatterinnen und Gerichtsberichterstattern in Gutheissung des Antrags\ngemäss Ziffer 2 der Eingabe der Beschuldigten vom 23. Juli 2013 lediglich unter der Auflage\nder Zusicherung der Anonymität der Kinder der Beschuldigten sowie unter der Auflage eines\nVeröffentlichungsverbotes von Bild-, Ton- und Schrifterzeugnissen über deren Kinder den Zutritt\nzur Verhandlung.\n\nX. Mit Eingabe vom 5. August 2013 reichten die C.____AG ihr Plädoyer in schriftlicher\nForm ein, demgemäss sie an ihren mit Eingabe vom 22. April 2013 gestellten Rechtsbegehren\nfesthalten.\n\nSeite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nY. An der Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht vom 6. und 7. August 2013 erscheinen die Beschuldigte D.____ mit ihrem Verteidiger Advokat Dr. Christian von Wartburg, der Privatkläger B.____ mit seinem Rechtsvertreter Advokat Marco Albrecht sowie der Staatsanwalt\nK.____. In Ergänzung ihrer schriftlichen Eingaben stellt die Beschuldigte anlässlich der Hauptverhandlung die Beweisanträge, es sei ein Obergutachten in Auftrag zu geben und ihren heutigen Ehemann L.____ als Auskunftsperson zu befragen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als\nauch der Privatkläger B.____ beantragen die Abweisung der beiden Beweisanträge, wobei\nB.____ in Bezug auf das Begehren um Einvernahme von L.____ den Eventualantrag stellt, es\nseien zusätzlich zur Befragung Erkundigungen beim Spital in Bezug auf die behauptete Liste\nmit Medikamenten, welche A.____ hätte einnehmen können, einzuholen. Im Übrigen wiederholen die Parteien ihre Begehren gemäss den Rechtsschriften. Auf die weiteren Ausführungen der\nParteien wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.\n\nErwägungen\n\nI. Formelles\n\n1. - 3. […]\n\nII. Materielles\n\n1. Gegenstand der Berufung\n\nAufgrund der seitens der Parteien eingereichten Rechtsschriften sowie der anlässlich der kantonsgerichtlichen Hauptverhandlung gehaltenen Parteivorträgen zeigt sich, dass die Verurteilung der Beschuldigten wegen Betrugs zum Nachteil der C.____AG in den Fällen 1a, 1c, 1d und\n1e der Anklageschrift, wegen schwerer Körperverletzung zum Nachteil von A.____ (Fall 3 der\nAnklageschrift) sowie wegen Unterlassen der Nothilfe zum Nachteil von A.____ (Fall 3 der Anklageschrift), die Strafzumessung, die Abweisung der Genugtuungsforderung von B.____, die\nZivilforderungen der C.____AG, der erstinstanzliche Kostenentscheid, die erstinstanzliche Parteientschädigung des Vertreters der Beschuldigten sowie der rückwirkende Entzug der amtlichen Verteidigung durch den Vertreter der Beschuldigten Gegenstand des vorliegenden Berufungsverfahrens bilden. Demgegenüber bleiben die Ausführungen des Strafgerichts betreffend\ndie Verurteilung wegen Betrugs zum Nachteil der C.____AG im Fall 1f der Anklageschrift, we-\n\nSeite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht\ngen falscher Anschuldigung zum Nachteil von B.____ im Fall 3 der Anklageschrift, wegen versuchten Betrugs zum Nachteil der M.____AG im Fall 4 der Anklageschrift und wegen mehrfacher Urkundenfälschung im Fall 5 der Anklageschrift sowie die Freisprüche betreffend Betrugs\nzum Nachteil der N.____ im Fall 1b der Anklageschrift und wegen einfacher Körperverletzung\nzum Nachteil von A.____ im Fall 2 der Anklageschrift unbestritten, weshalb diese nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind.\n\n2. Beweisanträge\n\n2.1 Obergutachten\n\n2.1.1 - 2.1.5 […]\n\n2.2 Einvernahme von L.____\n\n2.2.1 - 2.2.4 […]\n\n3. Ziffer 1 lit. a der Anklageschrift (Betrug zum Nachteil der C.____AG)\n\n3.1 - 3.7 […]\n\n4. Ziffer 1 lit. c der Anklageschrift (Versuchter Betrug zum Nachteil der C.____AG)\n\n4.1 - 4.7 […]\n\n5. Ziffer 1 lit. d der Anklageschrift (Betrug zum Nachteil der C.____AG)\n\n5.1 - 5.6 […]\n\n6. Ziffer 1 lit. e der Anklageschrift (Versuchter Betrug zum Nachteil der C.____AG)\n\n6.1 - 6.7 […]\n\nSeite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht\n7. Ziffer 3 der Anklageschrift (versuchter Mord, evt. versuchte vorsätzliche Tötung,\nevt. schwere Körperverletzung, evt. fahrlässige Körperverletzung zum Nachteil\nvon A.____)\n\n"}