{"Signatur": "BL_KG_004", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-08-07", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-12-257_2013-08-07.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=7b221438-66fe-490e-bbc1-fdb47562fda1&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050873", "Checksum": "3a96d97af3d12b5d70810657712ff606"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-12-257_2013-08-07.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=9dd15076-a864-4c76-bbea-40240d713442", "Checksum": "9d5d1004ac152931e4718880bf10d93b"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["460 12 257", "460 2012 257"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 07.08.2013 460 12 257 (460 2012 257)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abteilung Strafrecht,"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "versuchter Mord, ev. versuchte vorsätzliche Tötung etc."}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 03:55:21", "Checksum": "ba0e4c388a2aa5e53ec6a022e0e399fe", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 07.08.2013 460 12 257 (460 2012 257)\nRegeste:\nversuchter Mord, ev. versuchte vorsätzliche Tötung etc.\n\nG. Der Präsident des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, wies mit Verfügung vom 11. Februar 2013 den Antrag der Beschuldigten, es sei die Abweisung des Gesuchs um amtliche Verteidigung für das Berufungsverfahren in Wiedererwägung zu ziehen, ab.\n\nH. Mit Berufungsbegründung vom 12. März 2013 hielt der Privatkläger B.____ an den von\nihm mit Berufungserklärung vom 29. November 2012 gestellten Rechtsbegehren fest.\n\nI. Die Beschuldigte beantragte mit Berufungsbegründung vom 12. März 2013 in Abänderung des Rechtsbegehrens gemäss Ziffer 1 der Berufungserklärung vom 29. November 2012,\nes sei das Urteil des Strafgerichts abzuändern und die Beschuldigte lediglich wegen fahrlässiger Körperverletzung, falscher Anschuldigung, Betrugs, versuchten Betrugs und mehrfacher\nUrkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe zu verurteilen. Auf den Beweisantrag,\nwonach E.____ vor Kantonsgericht als Zeuge zu laden sei, wurde verzichtet. Im Übrigen hielt\ndie Beschuldigte an ihren mit Berufungserklärung vom 12. März 2013 gestellten Anträgen fest.\n\nJ. Mit Verfügung des Präsidenten der Abteilung Strafrecht des Kantonsgerichts Basel-\nLandschaft vom 14. März 2013 wurde Advokat Dr. Christian von Wartburg für das Berufungsverfahren mit sofortiger Wirkung als amtlicher Verteidiger der Beschuldigten im Sinne von\nArt. 132 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 StPO eingesetzt.\n\nK. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Laufen, begehrte mit Berufungsantwort vom 3. April 2013, die Berufungen seien unter Bestätigung des erstinstanzlichen\nUrteils abzuweisen.\n\nSeite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nL. Der Präsident des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, verfügte am\n4. April 2013, dass die Beschuldigte sowie der Privatkläger B.____ dem Kantonsgericht mitzuteilen haben, ob Interesse an einer Vorverhandlung im Sinne von Art. 332 StPO vor dem Präsidium des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, besteht. Ziel dieser Vorverhandlung bildet die Abklärung der Bereitschaft der beiden Berufungskläger, ihre Rechtsmittel\nzurückzuziehen.\n\nM. A.____ verzichtete mit Eingabe vom 8. April 2013 auf eine Berufungsantwort.\n\nN. Mit Eingabe vom 15. April 2013 teilte die Beschuldigte dem Kantonsgericht mit, dass\nihrerseits Interesse an einer Vorverhandlung im Sinne von Art. 332 StPO bestehe und erklärte\nihr diesbezügliches ausdrückliches Einverständnis.\n\nO. Der Privatkläger B.____ hingegen teilte dem Kantonsgericht mit Eingabe vom 15. April\n2013 mit, dass er sich zurzeit keine Vorverhandlung vorstellen könne.\n\nP. Mit Verfügung vom 16. April 2013 sah der Präsident der Abteilung Strafrecht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft von der Ansetzung einer Vorverhandlung im Sinne von Art. 332\nStPO vor dem Präsidium des Kantonsgerichts ab.\n\nQ. Die C.____AG, vertreten durch Advokat Dr. Alex Hediger, beantragten mit Eingabe vom\n22. April 2013, das erstinstanzliche Urteil sei vollumfänglich zu bestätigen, unter\no/e Kostenfolge sowie unter Abweisung der erhobenen Berufung der Beschuldigten.\n\nR. Mit Berufungsantwort vom 15. Mai 2013 begehrte die Beschuldigte, die Berufung des\nPrivatklägers B.____ sei abzuweisen, unter o/e Kostenfolge zu Lasten des Privatklägers.\n\nS. Der Privatkläger B.____ stellte mit Berufungsantwort vom 15. Mai 2013 den Antrag, es\nsei die Berufung der Beschuldigten abzuweisen, soweit sie ein erneutes Gutachten sowie eine\nVerurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung beantrage.\n\nT. Mit Verfügung des Präsidenten des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, vom 17. Mai 2013 wurde die anonymisierte Verfügung des Appellationsgerichts Basel-\nStadt vom 5. September 2012 in Gutheissung des Antrags der Beschuldigten zu den Akten ge-\n\nSeite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nnommen, der Antrag der Beschuldigten, es sei ein Obergutachten in Auftrag zu geben, abgewiesen, das Schreiben von G.____, UKBB, vom 23. September 2008, die Bestätigung von\nF.____ vom 26. November 2012, das Schreiben von H.____, REHAB Basel, vom 27. November\n2012 sowie das Schreiben von I.____, REHAB Basel, vom 27. November 2012 in Gutheissung\ndes Antrags des Privatklägers B.____ zu den Akten genommen sowie der Antrag des Privatklägers B.____, es sei F.____ als Zeugin vor Kantonsgericht zu befragen, abgewiesen.\n\nU. Mit Verfügung vom 22. Juli 2013 ersuchte der Präsident des Kantonsgerichts Basel-\nLandschaft, Abteilung Strafrecht, die Rechtsvertreterin von A.____, dem Kantonsgericht einen\naktuellen Kurzbericht des Beistandes zur persönlichen Situation von A.____ einzureichen. In\nder Folge reichte der Beistand von A.____ mit Eingabe vom 30. Juli 2013 den begehrten Kurzbericht ein.\n\nV. Die Beschuldigte beantragte mit Eingabe vom 23. Juli 2013, es sei gestützt auf Art. 70\nAbs. 1 StPO die Öffentlichkeit von der Gerichtsverhandlung auszuschliessen und gestützt auf\nArt. 70 Abs. 3 StPO den Gerichtsberichterstatterinnen und Gerichtsberichterstattern, allen voran\nden Vertreterinnen und Vertretern der Zeitung J.____, lediglich unter der Auflage der Zusicherung der Anonymität der Kinder der Beschuldigten sowie unter der Auflage eines Veröffentlichungsverbotes von Bild-, Ton- und Schrifterzeugnissen über deren Kinder den Zutritt zur Verhandlung zu gestatten.\n\n"}