3. Dem Beschuldigten wird die amtliche Verteidigung für das Berufungsverfahren mit Advokat Dietmar Grauer-Briese bewilligt. 4. Zufolge Gutheissung der amtlichen Verteidigung für das Rechtsmittelverfahren wird dem Vertreter des Beschuldigten für seine Bemühungen im Berufungsverfahren eine Parteientschädigung von CHF 1'884.00 (inklusive Auslagen) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von CHF 150.70, insgesamt somit CHF 2'034.70, aus der Gerichtskasse entrichtet.