wird in teilweiser Gutheissung der Berufung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, 1. Staatsanwältin, in Ziffer 1 wie folgt abgeändert: „1. B.____ wird des mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung sowie des mehrfachen Hausfriedensbruchs schuldig erklärt und verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten,