b) Die Schadenersatzforderung der A.____GmbH in Höhe von Fr. 1'500.-- wird gemäss Art. 126 Abs. 2 lit. b StPO auf den Zivilweg verwiesen. 5. Die Verfahrenskosten bestehen aus den Kosten des Vorverfahrens von Fr. 2'275.30.-- und der Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.--. Der Beurteilte trägt die Verfahrenskosten in Anwendung