://: 1. Das Urteil der Strafgerichtsvizepräsidentin Basel-Landschaft vom 15. August 2012, auszugsweise lautend: „1. B.____ wird des mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung sowie des mehrfachen Hausfriedensbruchs schuldig erklärt und verurteilt zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je Fr. 40.--,