Anlässlich der Hauptverhandlung reicht der Rechtsvertreter des Beschuldigten seine Honorarnote vom 18. März 2013 ein, welche einen Aufwand von 7.75 Stunden ausweist. Für die kantonsgerichtliche Hauptverhandlung sind ausserdem 2.5 Stunden einzusetzen, weshalb dem Rechtsvertreter des Beschuldigten für seine Bemühungen im Berufungsverfahren eine Parteientschädigung von CHF 1’884.00 (inklusive Auslagen von CHF 39.00) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von CHF 150.70, insgesamt somit CHF 2'034.70, aus der Gerichtskasse zu entrichten ist.