Ausserdem ist die Verteidigung zur Wahrung der Interessen des Beschuldigten geboten, weshalb diesem die amtliche Verteidigung für das Rechtsmittelverfahren zu gewähren ist. Anlässlich der Hauptverhandlung reicht der Rechtsvertreter des Beschuldigten seine Honorarnote vom 18. März 2013 ein, welche einen Aufwand von 7.75 Stunden ausweist.