2.19 Aufgrund der obigen Ausführungen erhellt, dass die Berufung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, 1. Staatsanwältin, teilweise gutzuheissen ist und der Beschuldigte in Abänderung des Urteils der Strafgerichtsvizepräsidentin Basel-Landschaft vom 15. August 2012 zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt wird.