Ferner erhielt der Beschuldigte gemäss seinen eigenen Aussagen von Verwandten und Bekannten Geld geschenkt, welches er allerdings für die Autofahrprüfung einsetzte, anstatt damit die von ihm explizit anerkannten Schulden zu begleichen (Protokoll der kantonsgerichtlichen Hauptverhandlung, S. 5). Hinzu kommt, dass der Beschuldigte – entsprechend den obigen Ausführungen sowie den Auszügen aus dem Betreibungsregister vom 11. Oktober 2011 sowie vom 14. März 2013 – fortlaufend weitere Schulden generiert, und dies, obwohl ihm gemäss eigenen Angaben ein monatlicher Überschuss von rund CHF 350.00 zur Verfügung steht (Protokoll der kantonsgerichtlichen Hauptverhandlung, S. 4), mit welchem er