425). Ferner erhielt der Beschuldigte gemäss seinen eigenen Aussagen von Verwandten und Bekannten Geld geschenkt, welches er allerdings für die Autofahrprüfung einsetzte, anstatt damit die von ihm explizit anerkannten Schulden zu begleichen (Protokoll der kantonsgerichtlichen Hauptverhandlung, S. 5).