Demzufolge hat der Beschuldigte seine Schulden in hohem Ausmass vergrössert, obwohl er sowohl von der Familie als auch von Freunden finanziell unterstützt wurde. In diesem Zusammenhang ist ausserdem zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte an der heutigen Berufungsverhandlung vorbringt, aufgrund der Gegenüberstellung seiner Einnahmen, mithin der Arbeitslosenentschädigung, welche er von der Öffentlichen Arbeitslosenkasse erhalte, sowie seiner Ausgaben könne er pro Monat CHF 350.00 an Schulden abbezahlen (Protokoll der kantonsgerichtlichen Hauptverhandlung, S. 4).