Der Beschuldigte hat somit – entgegen den Beteuerungen gegenüber der Strafgerichtsvizepräsidentin, er baue seine Schulden ab (act. 433) – seine Verschuldung sogar noch massiv vergrössert. In diesem Zusammenhang ist überdies zu beachten, dass der Beschuldigte an der kantonsgerichtlichen Verhandlung geltend macht, seine Familie sowie seine Freunde hätten ihm die Führerausweisausbildung geschenkt (Protokoll der kantonsgerichtlichen Hauptverhandlung, S. 5). Demzufolge hat der Beschuldigte seine Schulden in hohem Ausmass vergrössert, obwohl er sowohl von der Familie als auch von Freunden finanziell unterstützt wurde.