In Übereinstimmung mit dem Auszug aus dem Betreibungsregister vom 11. Oktober 2011 machte der Beschuldigte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung geltend, er habe noch Schulden von CHF 25'000.00, welche er bezahlen müsse (act. 425). Der Beschuldigte hat somit – entgegen den Beteuerungen gegenüber der Strafgerichtsvizepräsidentin, er baue seine Schulden ab (act. 433) – seine Verschuldung sogar noch massiv vergrössert.