Nach wie vor ist der Beschuldigte auf der Suche nach einer Arbeitsstelle, wobei er anlässlich der heutigen Berufungsverhandlung für die Monate Dezember 2012, Januar und Februar 2013 Nachweise seiner Bemühungen eingereicht hat, welche allerdings – sofern die Bewerbung nicht noch hängig ist – in Absagen mündeten. Zwar ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte im August 2012 zufolge einer Gallenblasenentzündung krankgeschrieben war, allerdings führt er heute selbst aus, er sei seit September 2012 auf der Suche nach einer Arbeitsstelle. Eine berufliche Perspektive des Beschuldigten ist daher nicht gegeben, zumal er über keine Ausbildung und nur wenig Erfahrung verfügt.