Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht kann allerdings nicht gefolgt werden. Im Gegenteil hat die heutige Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht deutlich gemacht, dass sich die Lebensumstände des Beschuldigten in keiner Weise geändert haben. Nach wie vor ist der Beschuldigte auf der Suche nach einer Arbeitsstelle, wobei er anlässlich der heutigen Berufungsverhandlung für die Monate Dezember 2012, Januar und Februar 2013 Nachweise seiner Bemühungen eingereicht hat, welche allerdings – sofern die Bewerbung nicht noch hängig ist – in Absagen mündeten.