zirksstatthalteramt Arlesheim zufolge Vergehens gegen das Waffengesetz sowie der Übertretung des Waffengesetzes zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 70.00 sowie zu einer Busse von CHF 500.00 verurteilt. Erneut wurde auf den Widerruf der von der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurns ausgesprochenen Gefängnisstrafe von sechs Wochen verzichtet, ungeachtet dessen, dass auch diese Delikte zum Teil innerhalb der entsprechenden Probezeit begangen wurden. Ebenso wurde auf den Widerruf der mit Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 11. Mai 2009 auferlegten Freiheitsstrafe von 12 Monaten verzichtete, allerdings wurde die Probezeit um ein Jahr und sechs Monate verlängert.