Verletzung der Verkehrsregeln, des Fahrens ohne Führerausweises sowie der Übertretung des Transportgesetzes für schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 12 Monaten, bei einer Probezeit von drei Jahren, sowie zu einer Busse von CHF 2'500.00. Dabei verzichtete das Strafgericht Basel-Stadt auf den Widerruf der von der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurns bedingt ausgesprochenen Gefängnisstrafe von sechs Wochen, obwohl die mit Urteil vom 11. Mai 2009 beurteilten Delikte grösstenteils innerhalb der Probezeit begangen wurden. Am 7. Dezember 2009 wurde der Beschuldigte sodann vom damaligen Be-